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Grillen auf dem Balkon - erlaubt? Wir klären Sie auf! - Zuhause bei SAM®


Grillen auf dem Balkon – erlaubt? Wir klären Sie auf!

Grillen auf dem Balkon - erlaubt? Wir klären Sie auf!

An lauen Sommerabenden liegt fast immer ein herzhafter Grillduft über den Gärten in ganz Deutschland. Kein Wunder, denn gesellige Grillabende füllen nicht nur mit allerhand schmackhaften Speisen den Magen, sondern bieten auch viel Spaß und Abwechslung. Wenn Sie keinen eigenen Garten haben, aber dennoch hin und wieder die besten Freunde zu einer Grillparty einladen möchten, liegt der Gedanke nahe, das Barbecue einfach auf den Balkon zu verlegen. Ist das aber überhaupt erlaubt? Gibt es Einschränkungen und wenn ja welche? Wir erklären Ihnen heute, worauf Sie beim Grillen auf dem Balkon unbedingt achten sollten.

Gibt es ein generelles Grillrecht?

Ein allgemeines Grillrecht gibt es genauso wenig wie ein grundsätzliches Grillverbot. Konkrete Regeln existieren im Miet- und Wohnungsrecht nämlich nicht. Daher müssen Sie sich an den zahllosen Gerichtsentscheidungen orientieren, um die Frage zu klären, ob das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist oder nicht. Die lange Liste der Urteile zeigt, dass die Richter bei dieser Streitfrage eher großzügig entscheiden. In einigen Gerichtsverfahren gaben die Richter sogar schon Tipps dazu, wie sich eine starke Rauchentwicklung verhindern lässt. Andere verlangten von den genervten Nachbarn ein bisschen mehr Toleranz. Deshalb ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Das bedeutet, dass Sie ihre Nachbarn nicht jeden Abend mit dem Qualm und Rauch belästigen sollten. Andererseits müssen die Nachbarn ein gelegentliches Grillvergnügen tolerieren.

Familienspaß: Wo ist das Grillen erlaubt?
Familienspaß: Wo ist das Grillen erlaubt?

Wo ist das Grillen erlaubt?

Gegrillt werden darf überall, wo es nicht verboten ist. Das gilt im Allgemeinen für den eigenen Garten ebenso wie für die Terrasse oder den Balkon einer Mietwohnung. Bei Letzterem ist aber Vorsicht geboten. Lesen Sie unbedingt im Mietvertrag und in der Hausordnung nach, ob bei Ihnen Regelungen zum Grillen auf Balkon oder der Terrasse existieren. Wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass auf dem Balkon des Mehrfamilienhauses nicht gegrillt werden darf, müssen Sie sich leider daran halten. Derartige Verbote sind rechtswirksam. Halten Sie sich nicht an diese Regelungen, müssen Sie mit einer schriftlichen Abmahnung rechnen. Wiederholen Sie den Verstoß dennoch mehrmalig, ist sogar eine Kündigung möglich.

Nachträglich darf ein Grillverbot in einen bereits bestehenden Mietvertrag aber nicht mehr aufgenommen werden. Solange es in Ihrem Mietvertrag oder Ihrer Hausordnung also keine ausdrückliche Regelung zum Grillen auf dem Balkon gibt, gilt generell: Dort, wo es keinen Kläger gibt, existiert auch kein Richter. Solange sich die Nachbarn nicht beschweren, können Sie so oft grillen, wie Sie Lust haben. In diesem Fall haben Sie nichts zu befürchten. Dennoch sollten Sie immer darauf achten, dass Ruß und Rauch von Holzkohlegrills nicht direkt in die Wohnungen der Nachbarn ziehen. Im schlimmsten Fall kann das sogar als Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz mit einer Geldbuße geahndet werden.

Kann das Grillen mit einem Elektro-Grill verboten werden?

Auch in Mietshäusern hat der Vermieter aber nur die Möglichkeit, per Mietvertrag oder Hausordnung das Grillen mit einem Holzkohlegrill zu verbieten. Das liegt daran, dass der entstehende Rauch eine große Belästigung und sogar ein Gesundheitsrisiko für die anderen Mitbewohner darstellt. Nicht zu unterschätzen ist auch die große Feuergefahr, die das Verbot rechtfertigt. Geruchsbelästigungen hingegen müssen von den Nachbarn aufgrund der gegenseitigen Rücksichtspflicht ertragen werden. Fühlt sich ein Vegetarier demnach von dem Geruch des gegrillten Steaks belästigt, wird seine Beschwerde wenig nützen. Aus diesen Gründen ist das Grillen mit dem Elektro-Grill auf den Balkonen eines Mehrfamilienhauses generell erlaubt. Solange die Geruchsbelästigung die Nachbarn nur in einem akzeptablen Maße stört, kann Ihnen das elektrische Grillen nicht verboten werden. Um noch mehr Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Mitbewohner zu nehmen, können Sie Aluschalen einsetzen.

Wann und wie oft darf gegrillt werden?

Bei vielen Grillfreunden kursieren unterschiedliche Gerüchte bezüglich der Frage, wie oft und wann überhaupt gegrillt werden darf. Nicht selten hört man, dass das Grillen nur einmal in der Woche oder einmal im Monat erlaubt ist. Solche Aussagen sind jedoch Verallgemeinerungen aus reinen Einzelfallentscheidungen und daher nicht verbindlich. Die Zahlen, die in den Gerichtsurteilen genannt werden, sind ganz unterschiedlich:

  • Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg erlaubte 25 Grillvergnügen im Jahr bis spätestens 21 Uhr.
  • Das Landgericht Aachen entschied, dass zweimal monatlich im Zeitraum von 17 bis 22.30 Uhr gegrillt werden darf.
  • Das Oberlandesgericht Oldenburg erklärte das allabendliche Grillen bis 22 Uhr für rechtens. Viermal im Jahr darf sogar bis 24 Uhr gegrillt werden.

Allgemeingültige Regelungen gibt es daher nicht. Sie dürfen grillen, so oft und so lange Sie Lust haben. Denken Sie aber stets daran, Ihre Nachbarn dabei so wenig wie möglich zu belästigen.

Grillen mit Freunden auf dem Balkon: Wie laut darf es werden?
Grillen mit Freunden auf dem Balkon: Wie laut darf es werden?

Wie laut darf es auf der Grillparty zugehen?

Viel störender als der Rauch und der Geruch beim Grillen wird von vielen Menschen die hohe Lautstärke empfunden. Wo gegrillt wird, gehören Alkohol und laute Musik oft dazu. Mitbewohner eines Mietshauses fühlen sich dann schnell durch den Lärm belästigt. Es ist daher immer hilfreich, wenn Sie ein umfangreiches Grillfest vorher bei den Nachbarn ankündigen. Im Prinzip dürfen Sie auf Ihrem Balkon zwar Gespräche führen, lachen und feiern, allerdings gilt auch hier die gegenseitige Rücksichtnahme. Seien Sie sich darüber bewusst, dass Sie andere stören könnten und reduzieren Sie gegebenenfalls die Lautstärke. Ab 22 Uhr gilt zudem die Nachtruhe. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die Lautstärke massiv senken. Am besten sollten Sie dann in den Innenräumen weiterfeiern.

Laden Sie Ihre Nachbarn ein und feiern Sie gemeinsam

Alles in allem lässt sich also feststellen, dass beim Grillen generell viel Rücksichtnahme gefragt ist. Versuchen Sie, Ihre Nachbarn nicht zu verärgern, damit es gar nicht erst zu einem unangenehmen Beschwerdefall kommt. Schon viele Grillstreits konnten außergerichtlich nicht geklärt werden und mussten daher von einem Richter gelöst werden. Sicher können Sie sich vorstellen, dass ein freundliches Miteinander nach einer Gerichtsverhandlung kaum noch möglich ist. Daher haben wir zum Schluss noch einen Tipp für Sie, mit dem Sie aufgebrachte Nachbarn sicher wieder besänftigen können oder im besten Fall ganz verhindern. Laden Sie Ihre Nachbarn doch einfach einmal im Jahr zu einer Grillparty ein und grillen Sie alle gemeinsam. Dadurch bringen Sie nicht nur den größten Grillmuffel auf den Geschmack, sondern stärken auch die Hausgemeinschaft. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Nachbar über Ihre Grillaktivitäten beschwert, deutlich geringer.


Online-Redakteur – Möbel
Online-Redakteur → Heimwerk Hey, ich bin Leo und schreibe in unserem Magazin für den Möbel-Bereich. Mit meinen 27 Jahren konnte ich bereits viel Erfahrung sammeln und möchte Sie daran teilhaben lassen! Alles rund um Möbel fasziniert mich, ich habe viele Stücke selbst gebaut und noch mehr repariert oder restauriert. Mein Glanzstück ist die gemeinsame Wohnung, die ich ganz nach unseren Vorstellungen konzipiert und eingerichtet habe. Also, kommen Sie herein und setzen Sie sich! Bei mir werden Sie immer einen bequemen Sessel und viele Ideen finden – stöbern ausdrücklich erwünscht!
Artikelbild: © Gordana Sermek/shutterstock.com